AGB
 
  1. Gewährleistung
    Die Künstlerin versichert, dass sich der zu veräußernde Kunstgegenstand in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber hinaus, dass der Kunstgegenstand eine eigenständige Arbeit von ihr ist. Gewährleistungsansprüche für etwaige Mängel sind ausgeschlossen.
   
  2. Ausstellungsrecht
    Die Künstlerin behält sich das alleinige Ausstellungsrecht am Kunstwerk vor. Die öffentliche Ausstellung des Kunstwerks durch den Käufer oder Dritte bedarf daher der vorherigen Einwilligung der Künstlerin.
   
  3. Vermarktungsrecht
    Die Vermarktungsrechte des Kunstwerks ( Veröffentlichungen, Drucke, Poster etc.) bleiben allein bei der Urheberin.
   
  4. Weiterveräußerung
    Im Falle der Weiterveräußerung an einen Dritten verpflichtet sich der Käufer, der Künstlerin Namen und Anschrift des Dritten unverzüglich mitzuteilen
   
  5. Ratenzahlung
    Das Kunstwerk bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum der Künstlerin. Ist der Käufer mit einer Rate mehr als 2 Monate in Verzug, so ist die Künstlerin berechtigt, das Kunstwerk anderweitig zu verkaufen. In diesem Falle erstattet sie die bisher erhaltenen Zahlungen abzüglich der entstandenen Unkosten zurück.